- Körperliche und sexuelle Misshandlung
- Einschüchterung und psychische Gewalt
- Beschimpfung, Demütigung und Bedrohungen
- Herstellen sozialer Isolation und Missbrauch ökonomischer Gewalt
Gerichtet sind diese Handlungen gegen Menschen, mit denen der Täter zusammenlebt (oder gelebt hat) mit dem Ziel und Zweck, Ohnmacht zu vermeiden.
Der Täter erlebt das Aushaltenmüssen von z.Zt. nicht lösbaren Spannungen / Interessenkonflikten als Ohnmacht.
Durch den Einsatz von Gewalt können solche Gefühle abgewehrt werden, die eigene Handlungsfähigkeit kann dagegen demonstriert werden.
Der Einsatz von Gewalt, der am Arbeitsplatz als Konfliktlösungsmittel nicht in Frage kommt, verhilft im familiären Bereich zur Rückgewinnung des Selbstbildnisses von angstfreier Souveränität. „Ich bin der Herr im Haus!“
Gewalt kann viele Formen haben. Sie zerstört das Selbstbewusstsein der Partnerin und macht sie schließlich handlungsunfähig.
- Ich werde durch Brüllen eingeschüchtert und mit Blicken, Gesten und Worten bedroht. Er redet mir ein, dass ich psychisch krank sei und er mich einweisen lassen könnte.
- Ich werde isoliert. Er will immer wissen, wohin ich gehe, wen ich treffe. Er verbietet mir den Kontakt zu meiner Familie, meinen Freundinnen.
- Er teilt mir Haushaltsgeld zu, Taschengeld ebenso. Verdiene ich eigenes Geld, entscheidet er, wofür es ausgegeben wird.
- Ich werde erniedrigt. Er macht Witze auf meine Kosten vor Gästen. Will ich nicht angefasst werden, hält ihn das nicht ab. Will er Sex und ich nicht, setzt er sich darüber hinweg.
- Meine Kinder werden benutzt. Sie müssen ihm berichten, was ich tue, wenn er nicht da ist. Versagen die Kinder in der Schule, macht er mich dafür verantwortlich. Er droht, mir die Kinder wegzunehmen oder ihnen etwas anzutun.
Es passiert nicht nur Ihnen:
Jede 3. Frau erfährt Gewalt von ihrem Partner. (1)
Jede 5. Frau wird vom Partner schwer verletzt. (2)
Leider schweigen viele Frauen, wenn es ihnen passiert, das lässt jede als Einzelfall dastehen. Oft trifft es Frauen, die erfolgreich sind, möglicherweise erfolgreicher als ihr Partner.
Misshandlungen gibt es in jeder Art von Zusammenleben, unabhängig von Bildung oder Einkommen, Geschlecht, Alter oder Nationalität.
Auch in schwulen und lesbischen Beziehungen gibt es häusliche Gewalt.
Alte Menschen und Behinderte sind besonders gefährdet, Opfer häuslicher Gewalt zu werden.
(1) Bericht der dt. Bundesregierung für die 4. Weltfrauenkonferenz 1995
(2) Österreich. Studie, beides Dunkelfeldstudie
Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Menschen ist ein Streit, wenn sie sich im Streit noch gegenseitig respektieren. Eine Gewalthandlung liegt vor, wenn einer den anderen mit Worten, Lautstärke und/oder körperlichem Einsatz unterdrückt.
Typisch für Misshandler ist, dass sie nie Verantwortung übernehmen für ihr Tun. Sie geben die Schuld:
- dem Alkohol
- der schlimmen Kindheit
- dem Stress wegen Arbeit / Arbeitslosigkeit
- dem Opfer
Auch das Opfer neigt dazu, den Grund für die Schläge im eigenen Verhalten zu suchen. Es hofft, in Zukunft diesen Fehler zu vermeiden und damit auch die Misshandlungen.
Die Erfahrung zeigt: Misshandler finden immer einen Grund – egal was das Opfer tut.
Grenzen setzen und sich wehren bewahrt Ihre Selbstachtung – die ist entscheidend für weitere Schritte. Aber lassen Sie sich nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung mit ihm ein.
Sie können den Misshandler anzeigen und ihn mit juristischen Mitteln zwingen, auszuziehen und sich fern zu halten. Sorgen Sie dabei für Ihre Sicherheit.
Wie, das erfahren Sie in der Rubrik
Gespräche
- mit einer guten Freundin
- mit einer Person meines Vertrauens ( Nachbarin, Erzieher/in im Kindergarten, Lehrer/in, Schulsozialarbeiter/in, Hebamme, Arzt/Ärztin, Pfarrer, ...)
- mit der Mitarbeiterin einer Frauenberatungsstelle
- mit Mitarbeiter/innen anderer Beratungsstellen
- mit der Telefonseelsorge
- mit Mitarbeiter/innen von Familien- oder Ehe- und Lebensberstungs-Stellen, wenn Sie dort Einzelgespräche bekommen. In einer Familien- oder Paartherapie werden Sie ermutigt, freimütig Ihre Meinung und Ihre Gefühle zu äußern. Wenn Sie das in Gegenwart Ihres Partners tun, kann das zu neuen Gewalthandlungen führen. Sprechen Sie aus Angst nicht über die Gewalt, kann Ihnen die Therapeutin / der Therapeut nicht helfen.
![]() | Rad_der_Gewalt.pdf Darstellung des Gewaltkreislaufs | [ 9.3 K] |
1. Phase – Spannungsbildung
Seltene kleinere Gewaltausbrüche
Frau entschuldigt Gewalt und glaubt, Kontrolle über kleinere Ausbrüche zu haben
Spannungssteigerung
Wissen, dass der Kreislauf nicht aufgehalten werden kann
2. Phase – Akute Misshandlung
Unkontrollierte Spannungsentladung
Schwere Misshandlung – Verletzungen
Dauer 2 – 24 Stunden
Kaum sichtbare Auslöser für Gewalt
3. Liebevolle Zerknirschung
Mann bedauert Gewaltanwendung
Frau glaubt an Versprechen, dass Gewalt nicht mehr vorkommt
Mann überzeugt Frau, von Trennung oder Scheidung abzusehen
Mann entspricht dem Wunschbild der Frau
Frau wird zur „Komplizin“ der eigenen Misshandlung
Der Übergang zwischen Phase 2 und 3 (meist auch Zeitpunkt der Wohnungsverweisung) ist in den häufigsten Fällen der Zeitpunkt der Hilfesuche und der beste Ansatzpunkt für Beratung und Vorbereiten einer Trennung!
![]() | Zyklus.pdf Darstellung "Gewalt in Beziehungen" | [ 16.0 K] |
Was spricht für Trennen:
Je länger Sie warten, desto schwerer wird es:
- die Gewalt eskaliert mit jedem Mal
- Ihr Selbstbewusstsein schwindet
- die dauernde Angst lähmt Sie
- gesundheitliche Folgen werden schlimmer
Sie gewinnen dabei:
- Vertrauen in die eigene Stärke
- die Anspannung lässt nach
- viele seelische und körperliche Beschwerden verschwinden
- Sie sind nicht mehr isoliert und können mit anderen darüber sprechen
- es gibt wieder eine Zukunft
Gründe zu bleiben:
- Drohungen des Mannes
- Materielle Sorgen
- Angst, alleine nicht zurechtzukommen
- Sorge um die Kinder
- Die Hoffnung, dass er sich ändert
- Scham, als Ehefrau versagt zu haben
- Mitleid mit dem Mann – statt Mitgefühl mit sich selbst
Kompromiss / Trennung auf Zeit
Sie können für eine gewisse Zeit
- In ein Frauenhaus ziehen oder
- eine Wegweisung des Misshandlers erwirken
Aus dieser geschützten Position können Sie:
- in Ruhe überlegen, was sie selbst möchten
- sich beraten lassen
- mit ihrem Mann verhandeln
- ohne direkte Bedrohung juristische Schritte einleiten
Sie haben ein Recht
- auf körperliche Unversehrtheit
- auf eigene Gedanken und Meinungen
- darauf, dass das, was Ihnen teuer ist, mit Respekt behandelt wird
- auf eigene Freunde
- auf sexuelle Selbstbestimmung
- darauf, eine Beziehung zu verlassen und eigene Wege zu gehen
Ihre Wünsche sind ebenso wichtig wie seine. Nicht Sie sind verantwortlich für das Verhalten Ihres Partners, sondern er.