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Runder Tisch gegen häusliche Gewalt: Vorbereiten
Vorbereiten

Mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes können Sie den Täter u.a. aus der Wohnung weisen und ihm Kontaktverbot erteilen lassen.

Alles hierzu in der Rubrik > Meine Rechte

 

Wenn Sie fürchten, dass Ihr Mann (wieder) gewalttätig wird, sollten Sie auch auf eine Flucht vorbereitet sein. Dazu können Sie Folgendes tun:



Notfalltasche

Warum eine Notfalltasche?

Erfahrungen zeigen, dass manche Misshandler aus Wut nach einer Trennung Dokumente vernichten. Versuchen Sie deshalb, die wichtigsten Dokumente mitzunehmen oder zu kopieren.

 

Packen sie eine Notfalltasche mit dem Wichtigsten und verstecken Sie diese an einem sicheren Ort, z.B. bei Freunden, Nachbarn, am Arbeitsplatz.

 

Inhalt der Notfalltasche:

- Geld

- Ausweis / Pass und Kinderausweise

- Evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis

- Geburtsurkunden / Heiratsurkunde

- Krankenkassen-Karte (auch der Kinder)

- Mietvertrag, Arbeitsvertrag

- Renten-, Sozial- und Arbeitsamtsbescheide

- Evtl. Kopien von Sorgerechtsentscheid / Schutzanordnung

- Bankunterlagen, Sparbücher, Wertpapiere (Kopien)

- Schmuck

- Das Nötigste für einige Tage: Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen, Lieblingsspielzeug, Medikamente

- Ersatzschlüssel für Wohnung / Auto

- Adressbuch

- Erinnerungen: Tagebücher, Fotos und geliebte Dinge

 

> Merkblatt Notfalltasche zum Ausdrucken



Sicherheitsplan

Treffen Sie Absprachen mit Nachbarn oder mit Freunden/Freundinnen für den Notfall: Bitten Sie sie, die Polizei zu rufen oder auch Sie und Ihre Kinder kurzzeitig in die Wohnung zu lassen, damit Sie geschützt sind.

 

Notieren Sie sich die Telefonnummern von Polizei, Beratungsstellen und Frauenhäusern auf einem handlichen Zettel, den Sie gut versteckt aber jederzeit zugänglich aufbewahren ( z.B. in der Geldbörse ) oder drucken Sie die > Notfallkarte aus.

 

Hier finden Sie einen Vorschlag für einen persönlichen Sicherheitsplan. Sie können ihn ausdrucken und bei Freunden oder einer Beratungsstelle hinterlegen.

 

1. Im Notfall kann ich folgendes tun:

Flüchten

- Ich kenne mögliche Fluchtwege aus meiner Wohnung: Ausgänge, Fenster, Aufzüge.

- Ich deponiere Geld und Ersatzschlüssel ............................................., damit ich sie im Notfall griffbereit habe.

- Ersatzschlüssel, Kopien der wichtigsten Papiere, Kleidung und Kindersachen gebe ich bei ............................................ ab, die/ der sie aufbewahrt und mir bringt, wenn ich sie brauche.

- Falls ich flüchten muss, gehe ich zu .............................. Dies habe ich mit ihr/ ihm abgesprochen.

- Falls ich nicht offen sprechen kann, benutzte ich .......................................... als Codewort, damit meine Kinder wissen, dass wir gehen und meine FreundInnen verstehen, dass ich komme.

 

Hilfe holen

- Ich benutze das Wort ......................................... als Codewort, damit meine FreundInnen wissen, dass sie die Polizei holen sollen.

- Mit meinen Nachbarn / meiner Nachbarin .................................... kann ich über Gewalt sprechen und sie / ihn bitten, die Polizei zu holen, falls sie Verdächtiges wahrnehmen oder meine Klopfsignale an den Heizungsrohren hören. Ich kann Notrufnummern im Telefon speichern und meinen Kindern zeigen, wie sie Polizei oder Feuerwehr rufen.

- Ich stelle sicher, dass sie dann die Adresse angeben können.

- Ich vertraue meinem Instinkt: Wenn ich gewalttätige Auseinandersetzungen kommen sehe, versuche ich, mich in der Nähe des Telefons aufzuhalten oder die Wohnung zu verlassen. Ich schaffe mir ein Handy an ohne sein Wissen.

 

2. Ich plane meine Flucht

- Die wichtigsten Notfall-Nummern sind ...............................................................

- Ich trage immer Kleidung / Telefonkarten und die wichtigsten Nummern bei mir

- Ich telefoniere nur von sicherer Stelle aus, damit mein Partner meine Pläne nicht erfährt.

- Ich kann mit ........................................................ meine Pläne besprechen.

- Ich weihe meine Kinder zum Teil ein.

- Ich eröffne ein eigenes Bankkonto mit einer eigenen Kreditkarte und mache Kopien von allen wichtigen Dokumenten, die ich bei ............................... deponiere.

 

3. Ich packe eine >Notfalltasche<

 

> Sicherheitsplan zum Ausdrucken

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Verhalten bei Gefahr

Wenn er Sie abermals misshandelt. Bringen Sie sich sofort in Sicherheit!

Schließen Sie sich in einem Zimmer mit Telefon ein und rufen Sie die Polizei Tel. 110 oder Feuerwehr / Notarzt Tel. 112

Verlassen Sie schnellstmöglich die Wohnung. Laufen Sie zu Ihren informierten Nachbarn oder flüchten Sie in öffentliche Einrichtungen, z.B. Gaststätten oder Geschäfte.

Benachrichtigen Sie von da aus die Polizei und teilen Sie ihr mit, wo Sie sind. Bitten Sie andere Personen um Schutz und Hilfe.

 

Wenn Sie sich nicht retten können, schreien Sie nicht „Hilfe“ sondern „Feuer!“

Darauf reagieren Nachbarn und Passanten eher.

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Wenn die Polizei kommt

Erzählen Sie der Polizei, was geschehen ist und auch was Sie befürchten. Berichten Sie vor allem auch von früheren Misshandlungen. Die Polizei sollte Sie getrennt vom Mann befragen, sollte Beweise sichern und Fotos machen.

 

Die Polizei macht sich u.a. aufgrund der Befragungen, der Verletzungen ein Bild über das vorausgegangene Geschehen und die Gewalttätigkeit des Misshandlers. Danach erstellen die Beamtinnen / Beamten eine Gefahrenprognose, welche sie in einer Dokumentation darlegen.

Wenn die Polizei zu dem Ergebnis kommt, dass von dem Misshandler eine weitere Gefahr ausgeht, wird sie den Misshandler für zehn Tage der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen.

Um dies durchzusetzen kann die Polizei den Misshandler in Gewahrsam nehmen.

Im Falle einer Wohnungsverweisung wird die Polizei dem Misshandler den Wohnungsschlüssel abnehmen und diesen an Sie aushändigen.

 

Die Polizei kann Ihnen aber auch helfen, sicher aus der Wohnung zu kommen und Sie zum Frauenhaus bringen.

 

Die Polizei wird Ihnen einen Durchschlag der gefertigten Dokumentation aushändigen.

 

Die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot kann die Polizei auch gegen Ihren ausdrücklichen Willen durchsetzen.

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Wohin bei Trennung?

Wegweisung Die Polizei kann den Misshandler aus der Wohnung weisen. In dieser Zeit können Sie sich die Wohnung durch dass Gericht zuweisen lassen. Sind Sie in einer sehr gefährdeten Situation, können Sie auch bei Wegweisung vorübergehenden Schutz in einem Frauenhaus finden.

 

Schutz suchen in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung.

Diese sind geschützte vorübergehende Wohnmöglichkeiten für Frauen jeder Nationalität, mit und ohne Kinder. Sie sind meist Tag und Nacht erreichbar. Im Frauenhaus werden Sie umfassend beraten und unterstützt und wenn nötig bei Ämtergängen begleitet. Für die Kinder gibt es häufig spezielle Angebote.

 

Es hat wenig Sinn zu Bekannten oder Verwandten zu gehen solange der Misshandler deren Adresse kennt und Sie dort sucht. Bekannte / Verwandte können unterstützen, sind aber oft mit weitergehenden Hilfen überfordert.

 

Wenn Sie Ihren Auszug in Ruhe vorbereiten können, versuchen Sie, eine neue Wohnung zu finden. (Bei niedrigem Einkommen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt beantragen). In einer unterstützenden Beratungsstelle können Sie die notwendigen Schritte besprechen.

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Wo bekomme ich Hilfe?

Vieles ist leichter, wenn Sie die nötigen Telefonnummern schon vor der Trennung bereithalten.

 

> Hilfsorganisationen

> Info-Netz Frauenhäuser

www.frauen-info-netz.de

 

Die Adressen von Frauenhäusern müssen aus Sicherheitsgründen geheim bleiben. Wollen Sie dorthin, rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob ein Platz frei ist. Sie werden dann an einem Treffpunkt abgeholt.

 

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