Der Leitfaden „Hilfe bei häuslicher Gewalt“ dient als Arbeitshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Rhein-Erft und externer Beratungsstellen. Der Leitfaden wurde von den Moderatorinnen und einigen Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppe“ Verfahrensabläufe vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes“, unter Federführung des Jobcenters Kerpen entwickelt, und am Dienstag, den 10.03.2015 in einer Sitzung der Arbeitsgruppe, öffentlich , präsentiert. Des weiteren referierte die Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Frau Doris Fricke, zum Thema „Die Rolle derVergleiche im familiengerichtlichen Verfahren“. ![]() |